Mit dem Gewinnfreibetrag besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum 15 %igen Grundfreibetrag bei einem Gewinn von über EUR 33.000 in investitionsbegünstigte Wirtschaftsgüter zu investieren, wobei zu diesen auch bestimmte Investmentfonds zählen. Der Steuerfreibetrag beträgt bei Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter wie Investmentfonds max. 13% des Gewinnes. Insgesamt ist die Begünstigung mit EUR 46.400 je Steuerpflichtigen und Jahr begrenzt. Mehr Informationen finden Sie im Dokument!